Wichtige Regeln zur OBS Deegfeld in der Coronazeit

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!

Aufgrund der erhöhten Infektionszahlen hat der Landkreis neue Corona-Regeln eingeführt. Alle Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Jahrgang müssen auch während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Personen ab 16 Jahren müssen eine medizinische Maske (OP-Maske) oder eine FFP2-, eine KN 95- oder gleichwertige Maske während des Unterrichts und auf dem Schulgelände tragen. Die Stoffmasken reichen dann nicht mehr aus. Diese Regelung betrifft auch die Lehrkräfte.

Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen kurz vor:

  • Die Schule ist ab 7:35 Uhr geöffnet.
  • Schülerinnen und Schüler sich verpflichtet, nach dem Betreten der Schule die Hände zu waschen oder mit den bereitgestellten Desinfektionsmitteln zu desinfizieren.
  • Maskenpflicht herrscht im gesamten Schulgebäude/Schulhof. Eine Ersatzmaske kann im Klassenraum deponiert werden.
  • Sport-/Schwimmunterricht wird erstmal nicht angeboten. Es erfolgt Ersatzunterricht in der Klasse.
  • Der Fachunterricht (Naturwissenschaften, Sport, Kunst, Musik) findet wie gewohnt statt. In den Computerräumen und bei Nutzung der iPads wird von jedem Nutzer eine Desinfektion durchgeführt.
  • Ab dem 02. November 2020 wird sich der Pflichtunterricht auf den Vormittag beschränken. Das heißt, dass der verbindliche Nachmittagsunterricht in den Jahrgängen 5 und 6, die Hausaufgabenbetreuung, die Stützkurse im Jahrgang 10 und die freiwilligen Arbeitsgemeinschaften entfallen.
  • Es gibt klare Regelungen für die Pause und zum Aufenthalt der Jahrgänge. An der Oberschule ist es aufgrund des Fachlehrerprinzips nicht möglich, zeitversetzte Pausen zu organisieren. Deshalb verbringen die Klassen eine Pause im Klassenraum und die andere Pause auf dem Schulhof. Der Schulhof ist in drei verschiedene Zonen eingeteilt, sodass sich in den Pausen nur die Kinder bzw. Jugendlichen aus einem Jahrgang (Kohortenprinzip) treffen.
  • Die Schultoiletten dürfen nur einzeln betreten werden.
  • Auf Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmungen, etc.) und Aktivitäten, bei denen Körperkontakt entsteht (z.B. Toben) muss verzichtet werden.
  • Die Aufsichten durch Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter auf dem Schulhof und im Schulgebäude werden verstärkt. Diese Aufsichten haben jedoch ihre Grenzen und deshalb ist jeder (Schüler, Lehrer, Mitarbeiter) auch für die Einhaltung der Regeln verantwortlich.
  • Die Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10 stellen ihre Fahrräder hinter dem Schulgebäude ab.
  • Es ist wichtig, dass sich alle auch vor und nach der Schule an die Regelungen halten.

Mit freundlichen Grüßen,

gez. Thomas Eule, Schulleiter