Liebe Erziehungsberechtigte,

in Niedersachsen gibt es seit dem 1. August 2004 keine Lernmittelfreiheit mehr.

An unserer Schule können aber die meisten Lernmittel gegen Zahlung der Lernmittelgebühr ausgeliehen werden. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig. Ansonsten können Sie die Lernmittel auf eigene Kosten anschaffen.

Ab diesem Schuljahr gehen wir auch hier digitale Wege. Dies soll zum einen den Papierverbrauch reduzieren, aber auch den Verwaltungsaufwand verringern und das Leihverfahren transparenter machen.

Die Ausleihe ist ab sofort mit IServ verknüpft. Das bedeutet, Sie als Eltern melden über IServ die Ausleihe an, können jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand sehen und im Schuljahr auch konkret, welche Bücher mit welcher Nummer ihr Kind geliehen hat.

Welche Lernmittel Sie im neuen Schuljahr ausleihen können, ist aus der entsprechenden Liste ersichtlich; dabei werden wie bisher schon benutzte, aber auch neue Lernmittel ausgeliehen. Auf dieser Liste sind auch die Ladenpreise angegeben. Damit können Sie in Ruhe vergleichen und dann entscheiden, ob Sie von dem Angebot Gebrauch machen wollen. Diese Listen stellen wir auch auf der Homepage zur Verfügung.

Wenn Sie an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, gibt es zwei Wege:

Weg 1: Ihr Kind besucht aktuell unsere Schule und besitzt einen IServ-Account

  • Loggen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind ein.
  • Unter dem Punkt Alle Module klicken Sie bitte auf Schulbücher.
  • Dort finden Sie den Bereich Anmeldung für das Schuljahr 2020/21.
  • Sie werden nun Schritt für Schritt durch die Anmeldung geführt.

Weg 2: Anmeldung über den folgenden Link https://deegfeld.net/buecher

  • Gehen Sie auf diese Seite und Sie werden ebenfalls durch den Anmeldevorgang geleitet.

Wichtig! Nach der Online-Anmeldung erhalten Sie eine Mail mit der Zahlungsaufforderung und einem entsprechenden Verwendungszweck. Geben Sie diesen bitte genauso an!

Erst nach Zahlungseingang ist die Anmeldung offiziell!

Sind Sie befreit oder haben Anspruch auf einen ermäßigten Betrag, legen Sie bitte umgehend die Bescheide vor!

Von der Zahlung der Lernmittelgebühr wird freigestellt, wer nachweist, dass er am 01.06.2020 zu einer der folgenden leistungsberechtigten Personengruppen gehört:

– nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeit Suchende)
– nach dem SGB VIII (Schüler/innen, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung
außerhalb des Elternhauses gewährt wird, also Heim- und
Pflegekinder)
– nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
– nach dem Asylbewerbergesetz

– nach § 6a BKKG (Kinderzuschlag)

Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie sich zu dem Verfahren anmelden und Ihre Berechtigung durch
Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers bis zum 07.06.2020 im Schulbüro nachweisen. Falls Sie dies nicht tun, sind Sie bei einer Anmeldung von der Zahlung der Lernmittelgebühr nicht befreit.

Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern können die Bücher für jedes Kind für 80 Prozent des festgesetzten Entgelts ausleihen (der Betrag wird vom Programm nach Setzen des Hakens entsprechend reduziert).

Bei Fragen können Sie sich gerne in der Schule melden.

Im Folgenden finden Sie Screenshots der Anmeldeseiten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Carina Weinberg, Direktorstellvertreterin



Anleitung zur Ausleihe

Startseite der Anmeldung (Weg 1)
Startseite der Anmeldung (Weg 1)
Seite 2: Bitte füllen Sie alle Felder aus.
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Klicken Sie hier, falls Sie für eine Ermäßigung oder Befreiung berechtigt sind. Legen Sie die Bescheide vor!
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Seite 4: Durchlesen, anklicken, absenden!
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